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Vertragsrecht

Das Planen, Entwerfen und Verhandeln von allen Verträgen des Geschäftslebens auf nationaler und internationaler Ebene zählt zu unseren Kernkompetenzen. Ob es um Finanzierungs-Verträge, Sicherungsgeschäfte, Kaufverträge, Werkverträge, Auftragsverhältnisse, Agentur- und Vertriebsverträge, Lizenzverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, Forschungs- und Entwicklungsverträge, vertragliche Joint Ventures oder andere handelsrechtliche Verträge geht – mit uns haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihre wirtschaftlichen Zielsetzungen rechtlich optimal umsetzt. 

  • Verhandlungsführung und Beratungsdienstleistungen für einen europäischen Transportanlagenhersteller in verschiedenen internationalen Projekten.
  • Beratung und Vertretung eines grösseren Handelsunternehmens in allen Fragen des Vertragsrechts.
  • Neustrukturierung von internationalen Lizenzvertragsverhältnissen im Konzern unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte.
  • Verhandlung und Redaktion von diversen Verträgen wie z.B.: Kauf-, Miet-, Arbeits-, Darlehens-, Werk-, Planungs-, Zusammenarbeits-, Escrow-, Lizenz-, Software- und Hardwareentwicklungsverträge sowie Service-, Energielieferungs-, Werkzeug-, Mandats- und Hinterlegungsverträge; Redaktion und Überprüfung von Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  • Beratung eines Handelsunternehmens im Bereich Vertriebs- und Agenturverträge.
  • Entwurf und Verhandlung von Finanzierungs- und Pfandverträgen für eine Projektgesellschaft. 

  • Isabelle Theurillat, Versicherungsbetrug – Handlungsspielraum des Versicherers, SZW 4/2006, S. 272 ff.
  • Isabelle Theurillat, Revision Versicherungsaufsichtsrecht, Chancen und Risiken rechtlicher Neuerungen 2004/2005, S. 48 ff. (zusammen mit Marc Raggenbass).

Bau- und Planungsrecht sowie Vergaberecht

Bauprojekte erfordern das Zusammenwirken verschiedenster Akteure. Nebst der privaten oder öffentlichen Bauherrschaft sind meist mehrere Unternehmer, Fachplaner und Behörden involviert, aber auch Architekten, Nachbarn oder Verbände. Von uns dürfen Sie nicht nur rechtliche Unterstützung erwarten, sondern auch Verhandlungsgeschick, Projektmanagement-Erfahrung und ein Flair für (bau-)technische Zusammenhänge. Damit erreichen wir für unsere Kunden praxisnahe, zeitsparende und somit wirtschaftlich berechenbare Lösungen.


Wir bieten Ihnen Unterstützung in allen Phasen der Planung und Realisierung von Bauprojekten, insbesondere 

  • bei Baubewilligungs- und Rekursverfahren, Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahren, Parzellierungs- und Submissionsverfahren oder bei Quartierplan- bzw. Gestaltungsplanverfahren;
  • bei der Vergabe von Arbeiten, der Prüfung und Verhandlung von Bau- und Planungsverträgen aller Art – insbesondere mit Werkverträgen sowie Architekten- und Fachplanerverträgen – und
  • bei der Vermeidung und wenn nötig Lösung von Bauproblemen wie Mängeln, Terminverzögerungen und Mehrkosten, sowie beim Claim Management.
Gerne beraten wir Sie zudem bei der Wahl der richtigen Organisationsform für Ihr Projekt: Ist ein Total-/Generalunternehmervertrag, eine ARGE oder doch eher eine Public Private Partnership die beste Lösung? Auch umweltrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Bauprojekten klären wir gerne für Sie ab.

  • Rechtliche Unterstützung von Bauherren und Unternehmern bei Bauprojekten in verschiedenen Schweizer Kantonen (Zürich, Zug, Schwyz, Luzern, Nidwalden, Bern und Waadt).
  • Rechtliche Unterstützung der Bauherrschaft in einem eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahren (neue Eisenbahnlinie) sowie bei einem Strassenbauprojekt (neue Strasse).
  • Verhandlung und Entwurf von Verträgen, z.B. Grundstückkauf-, Dienstbarkeits-, Werk-, Planungs- oder Mietverträge.
  • Evaluation von Planungsrisiken beim Grundstückkauf (Altlasten usw.).
  • Rechtliche Beratung der Bauherrschaft und von Generalunternehmern bei Mehrkostenforderungen.
  • Gerichtsverfahren wegen Abrechnungs-Streitigkeiten zwischen den am Bau beteiligten Unternehmern und Planern (Abrechnungsprozesse).
  • Einholung von (Bau-)Bewilligungen und weitere Unterstützung im Behördenverkehr.
  • Juristische Begleitung verschiedener Quartierplan- und Gestaltungsplanverfahren (inkl. Ausarbeitung von Sonderbauvorschriften).
  • Führung verschiedener Baurekurs- und Einspracheverfahren bzw. Abwehr derselben.
  • Ausarbeitung eines Mustervertragswerks, welcher ein Generalunternehmer seinen Subunternehmern vorlegt (samt AGB).
  • Mängelrügen und -erledigung.
  • Gesuch um Entlassung eines Bauobjekts aus dem Denkmalschutzinventar.
  • Gerichtsverfahren betreffend Nicht-Unterschutzstellung eines Mehrfamilienhauses (Nichtaufnahme ins Denkmalschutzinventar).
  • Rechtliche Unterstützung bei der Projektierung einer Seewasser-Nutzungsanlage (Wärme-/Kühlenergie).
  • Rechtliche Begleitung eines Enteignungsverfahrens.

  • Dominik Schmid, Kommentierung von Art. 667–679a ZGB und von Art. 919–941 ZGB (gemeinsam mit Isabelle Berger-Steiner), in: Jolanta Kren Kostkiewicz/Peter Nobel/Ivo Schwander/Stephan Wolf (Hrsg.), Kommentar, Schweizerisches Zivilgesetzbuch, 3. Auflage, Zürich 2016.

Nachfolge- und Erbschaftsplanung

Die Kontinuität und der Erfolg eines Unternehmens hängt nicht zuletzt von einer frühzeitigen und sorgfältigen Nachfolgeplanung ab. Wir beantworten Ihnen die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen.

 

Je nach Konstellation prüfen wir für Sie Fragen des Ehegüter- und Erbrechts, die sich im Zusammenhang mit Nachfolgelösungen stellen können, planen und vollziehen einen Management- Buy-out für eine betriebsinterne Unternehmensnachfolge oder strukturieren Ihr Unternehmen im Hinblick auf die beabsichtigte künftige Unternehmensführung um, beispielsweise durch Bildung von Holdinggesellschaften oder die Abspaltung von Unternehmenseinheiten. 


Dabei beraten wir Sie auch bei rechtlichen Finanzierungs- und Vorsorgefragen sowie steuerrechtlichen Themen, die sich in Unternehmensnachfolgeprozessen oftmals stellen.

 

Zudem unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Fragen Ihrer privaten Erbschaftsplanung und des Erbrechts. Wir entwerfen und überprüfen für Sie Testamente, Erbverträge und ehegüterrechtliche Verträge und stehen Ihnen auf Wunsch auch als Willensvollstrecker zur Verfügung.

 

Erben und Erbengemeinschaften unterstützen wir mit unserer Erfahrung im Bereich der erbrechtlichen Nachlassabwicklung, einschliesslich erbrechtliche Sicherungsmassnahmen, Erbteilung, Ausgleichung und Herabsetzung. 

  • Erstellen von Erbverträgen und Durchführung von internationalen Erbteilungen.
  • Verfassen eines Ehe- und Erbvertrags zwecks Aktienzuteilung im Erbfall.
  • Beratung einer Erbengemeinschaft im Zusammenhang mit der Gültigkeit von Testamenten, Sicherungsmassnahmen und Willensvollstreckung. 

  • Isabelle Theurillat, Unternehmensnachfolge, Interdisziplinäres Handbuch zur Nachfolgeregelung, 2014,  Teil 7: Vorsorge, S. 91 ff.
  • Michel Pola, Umstrukturierungen, erschienen in Dürr, David & Lardi, Mauro (Hrsg.), Unternehmensnachfolge, Interdisziplinäres Handbuch zur Nachfolgeregelung, Dike, Zürich/St.Gallen 2014, S. 20 ff. (zusammen mit Silvan Hauser).
  • Dominik Schmid, Rechtliche Grundlagen der Vermögensverwaltung, Eine Untersuchung zur Bedeutung der Begriffe «Verwaltung» und «Vermögen» im schweizerischen Privatrecht, Diss. Bern 2012, Bern 2013 (ASR 790). Die Publikation wurde vorgestellt in GesKR 3/2013, S. 445 f., rezensiert in ZBJV 150 (2014), S. 863 ff., und mit dem Prof. Walther Hug Preis 2014 ausgezeichnet.
  • Dominik Schmid, Die privatrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts in den Jahren 2007–2009, Veröffentlicht in den Bänden 133–135, Ehe- und Vormundschaftsrecht, ZBJV 144 (2008), S. 600 ff. (betreffend die Rechtsprechung im Jahr 2007), ZBJV 145 (2009), S. 696 ff. (betreffend die Rechtsprechung im Jahr 2008) und ZBJV 146 (2010), S. 921 ff. (betreffend die Rechtsprechung im Jahr 2007) (jeweils gemeinsam mit Stephan Wolf).

Gesellschafts- und Transaktionsrecht

Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen in allen Phasen der Unternehmensentwicklung, von der Gründung und rechtlichen Strukturierung über die Unternehmensfinanzierung (Venture Capital, Private Equity Investitionen, Kapitalerhöhungen, Mezzanine-Finanzierungen, Darlehen) bis zum Verkauf an einen strategischen Investor bzw. Finanzinvestor, einem Management-Buy-out oder anderen Ausstiegsszenarien. 


Im Weiteren können Sie auch bei Umstrukturierungen wie etwa Fusionen oder Spaltungen sowie bei Käufen und Verkäufen von Gesellschaften (Share Deal) oder Unternehmungen (Asset Deal) auf unsere langjährige Erfahrung zählen. Zudem sind wir auch für die vertragliche Regelung der Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander die richtige Adresse.  

 

Verwaltungsräten oder Geschäftsführern stehen wir mit Rat und Tat zur Seite, insbesondere auch in Fragen der Corporate Governance und der Compliance.

 

Bei allen gesellschafts- und transaktionsrechtlichen Dienstleistungen berücksichtigen wir auch die steuerlichen Aspekte. Zudem vertreten wir Ihre Interessen auch im Bereich des Wirtschaftsstrafechts.  

  • Gesellschaftsgründungen und Betreuung von Gesellschaften, z.B. durch: Entwurf von Statuten, Organisationsreglementen, Aktionärsbindungsverträgen, Handelsregisteranmeldungen usw.
  • Gründung einer Holdinggesellschaft mit steuerlichem Holdingprivileg.
  • Beratung verschiedener Unternehmen bei Verhandlungen mit Investoren über Finanzierungsrunden.
  • Beratung einer Investorenfamilie bei der Umstrukturierung eines Unternehmens; Vertretung dieser Investorenfamilie im Verwaltungsrat.
  • Diverse Aktientransaktionen und Unternehmenskäufe, z.B. rechtliche Planung und Umsetzung mehrerer M&A-Transaktionen im zweistelligen Millionenbereich.
  • Beratung betreffend Haftungsrisiken von Verwaltungsräten und ihre Schadloshaltung.
  • Einführung von Compliance-Richtlinien (inkl. Regelung der Beziehungen zu lokalen Agenten).
  • Gesellschaftsliquidationen.

  • Dominik Schmid und Michel Pola, Die 1-Franken-Gesellschaft, Neue Zürcher Zeitung vom 16. Juli 2016, S. 10.
  • Michel Pola, Umstrukturierungen, erschienen in Dürr, David & Lardi, Mauro (Hrsg.), Unternehmensnachfolge, Interdisziplinäres Handbuch zur Nachfolgeregelung, Dike, Zürich/St.Gallen 2014, S. 20 ff. (zusammen mit Silvan Hauser).
  • Isabelle Theurillat, Die Verantwortung des Verwaltungsrates bei Bestellung von Ausschüssen, KPMG Audit Committee Newsletter, Ausgabe 1, 2003, S. 6 f. (zusammen mit Therese Amstutz).

Immobilien- und Mietrecht

Falls Sie ein Grundstücksgeschäft planen, können Sie auf unsere Erfahrungen in allen Fragen des Immobilien- und Mietrechts zählen. Wir bieten Ihnen rechtliche Unterstützung bei der Evaluation von Kaufobjekten, beim Kauf und Verkauf, der Miete bzw. Vermietung und bei der Finanzierung von Immobilien.


Auch bei der Erstellung und Anpassung von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten wie Hypotheken oder Schuldbriefen sowie bei der Errichtung, Verwaltung und Veräusserung von Stockwerkeigentum begleiten wir Sie gerne.

 

Im Weiteren beraten wir Sie in Fragen des Liegenschaftserwerbs durch ausländische Personen (Lex Koller) und in Konfliktsituationen mit benachbarten Immobilieneigentümern oder Mietern. 

  • Ausarbeitung von Grundstückkauf- und Mietverträgen.
  • Evaluation von Planungsrisiken beim Grundstückkauf.
  • Steuerruling und Grundstückgewinnsteuerverfahren.
  • Entwurf und Verhandlung von Finanzierungs- und Pfandrechtsverträgen für Immobilienprojekte.
  • Beratung einer börsenkotierten Immobilien-Entwicklungsgesellschaft in operativen Fragen.
  • Steuerliche Beratung einer Investorenfamilie im Zusammenhang mit der Ausgliederung eines Immobilienportfolios aus einer Aktiengesellschaft. 

  • Dominik Schmid, Kommentierung von Art. 667–679a ZGB und von Art. 919–941 ZGB (gemeinsam mit Isabelle Berger-Steiner), in: Jolanta Kren Kostkiewicz/Peter Nobel/Ivo Schwander/Ste­phan Wolf (Hrsg.), Kommentar, Schweizerisches Zivilgesetzbuch, 2. Auflage, Zürich 2011.
  • Dominik Schmid, Rechtliche Grundlagen der Vermögensverwaltung, Eine Untersuchung zur Bedeutung der Begriffe «Verwaltung» und «Vermögen» im schweizerischen Privatrecht, Diss. Bern 2012, Bern 2013 (ASR 790). Die Publikation wurde vorgestellt in GesKR 3/2013, S. 445 f., rezensiert in ZBJV 150 (2014), S. 863 ff., und mit dem Prof. Walther Hug Preis 2014 ausgezeichnet.

Informatikrecht

Mit uns haben Sie im Informatikrecht einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, für den Source Code, Compiler und User Interfaces keine Fremdwörter sind.

 

Wir untersützen Sie insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung (z. B. mit Entwicklungs-, Lizenz- oder Escrow-Verträgen), des Outsourcing (z.B. mit Wartungs- und Support-Verträgen), des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie bei öffentlichen Ausschreibung von IT-Dienstleistungen und der Beschaffung von Hard- und Software.

 

Dabei können Sie nicht nur auf unser technisches Know-how im Informatikbereich zählen, sondern auch auf unser Wissen aus anderen Rechtsbereichen, die Schnittstellen zum Informatikrecht aufweisen. 

  • Verhandlung und Redaktion von Escrow-, Lizenz-, Integrations-, Wartungs-, Support-, Software- und Hardwareentwicklungsverträgen.
  • Gerichtsverfahren betreffend Beendigung eines Softwareintegrationsvertrags.
  • Vertretung einer IT Gesellschaft in einem Urheberrechtsgerichtsstreit.
  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Software-Implementierungsvertrag.
  • Gerichtliche Interessenvertretung für einen Hersteller von Finanzsoftware im Bankenbereich.
  • Rechtliche Unterstützung eines Schweizer Kantons bei der Beschaffung von IT-Software im zweistelligen Millionenbereich.

Arbeits- und Versicherungsrecht

Eine effiziente und vorausschauende Unternehmensführung muss auch die Vorgaben und Freiräume im privaten und öffentlichen Arbeitsrecht beachten und nutzen. Dies gilt insbesondere auch für die Umsetzung von Bonussystemen, Mitarbeiterbeteiligungen, Arbeitszeitmodellen, Umstrukturierungen und Sanierungen. Ob Sie Unterstützung bei der Formulierung von Arbeitsverträgen und Personal- und Spesenreglementen benötigen, Konkurrenzverbote durchsetzen wollen, mit Kündigungsfragen oder  arbeitsrechtlichen Forderungen konfrontiert sind oder sich mit Fragen zu Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen beschäftigen – auf unsere rechtliche Unterstützung können Sie jederzeit zählen. Auch bei der rechtlichen Ausgestaltung von internationalen Entsendungen und Konstellationen der Personalverleihs haben Sie mit uns und unserem internationalen Netzwerk einen kompetenten Berater an Ihrer Seite.

 

Bei Bedarf unterstützen wir Sie zudem in Versicherungsfragen. Im Bereich der beruflichen Vorsorge begleiten wir Sie bei Fusionen und Gesamtliquidationen von Vorsorgeeinrichtungen, der Erstellung von Teilliquidations- und Anlagereglementen und zeigen Ihnen die Verwendungsmöglichkeiten der Mittel Ihres Wohlfahrtsfonds auf.

  • Beratung diverser Unternehmen im Zusammenhang mit Kündigungen, Freistellungen und Krankheitsfällen.
  • Führen arbeitsrechtlicher Prozesse für ein grösseres Handelsunternehmen.
  • Beratung mit Bezug auf verschiedene Mitarbeiter-Beteiligungsmodelle.
  • Erstellung von Mitarbeiteraktien-, Mitarbeiteroptionen- und Phantomaktien-Beteiligungsplänen für diverse Gesellschaften. 
  • Beratung einer Vorsorgeeinrichtung (insb. Teilliquidationsreglement, Anlagevorschriften, Verwendung der freien Mittel zur Prämienreduktion).
  • Beratung eines Handelsunternehmens im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern nach USA und Hongkong.
  • Beratung eines Jungunternehmens im Zusammenhang mit diversen Personalfragen. 

  • Isabelle Theurillat, Unternehmensnachfolge, Interdisziplinäres Handbuch zur Nachfolgeregelung, 2014,  Teil 7: Vorsorge, S. 91 ff.
  • Isabelle Theurillat, Neue Anlagevorschriften für Vorsorgeeinrichtungen – Mehr Diversifikationsmöglichkeiten für den Stiftungsrat, Chancen und Risiken rechtlicher Neuerungen 2008/2009, S. 141 ff.
  • Isabelle Theurillat, Personalverleih aus dem Ausland, ArbR 2008, S. 109 ff.
  • Isabelle Theurillat, Strukturreform in der beruflichen Vorsorge, Chancen und Risiken rechtlicher Neuerungen 2007/2008, S. 245 ff.
  • Isabelle Theurillat, Der Einfluss der Versicherten auf das Fusionsverfahren von Vorsorgeeinrichtungen, SZW 5/2007, S. 374 ff. (zusammen mit Mirjam Eggen).
  • Isabelle Theurillat, Pension Governance: Loyalitätsvorschriften in der Vermögensverwaltung, KPMG Audit Committee News, Ausgabe 17, 2007, S. 13 ff.
  • Isabelle Theurillat, Massenentlassungsvorschriften: Anwendungsbereich und Konsultation im Lichte des BGE 130 III 102, Chancen und Risiken rechtlicher Neuerungen 2005/2006, S. 129 ff. (zusammen mit Oliver Gloor).
  • Isabelle Theurillat, Praxis des Arbeitsrechts: Ist Art. 333 OR im Insolvenzfall anwendbar?, Chancen und Risiken rechtlicher Neuerungen 2002/2003, S. 30 ff.
  • Isabelle Theurillat, Praxis des Arbeitsrechts: Ist Art. 333 OR im Insolvenzfall anwendbar?, Chancen und Risiken rechtlicher Neuerungen 2002/2003, S. 30 ff.

Insolvenz- und Sanierungsrecht

Ob Sie als Gläubiger Ihre Forderungen mit den Mitteln des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts vollstrecken wollen, ein Pfandrecht verwerten wollen oder sich als Unternehmer mit Sanierungsmassnahmen beschäftigen: Wir verfügen über langjährige Erfahrung in allen Fragen des Insolvenz- und Sanierungsrechts, auch im Bereich des Konkursrechts und der Nachlassstundung, und vertreten Sie in allen Phasen und Konstellationen eines Vollstreckungsverfahrens. 


Dabei kommt uns unsere Erfahrung in anderen Rechtsbereichen, insbesondere im Gesellschafts- und Transaktionsrecht, Prozessrecht, Vertrags- und Arbeitsrecht zugute. Wie in anderen Rechtsgebieten legen wir dabei auch bei insolvenz- und sanierungsrechtlichen Mandaten Wert auf eine frühzeitige Beurteilung nicht nur der rechtlichen, sondern auch der wirtschaftlichen Erfolgschancen. 

  • Einleitung und Abwehr von Betreibungen, Rechtsöffnungen, Arrestlegungen, Abwehr von paulianischen Anfechtungsklagen.
  • Vertretung von Gläubigern und Schuldnern im Konkursverfahren.
  • Durchführung von Sanierungsmassnahmen für mehrere industriell tätige Unternehmungen.
  • Beratung eines Handelsunternehmens bei der Gründung einer Auffanggesellschaft.
  • Einsitz im Gläubigerausschuss der Weidenareal Metall AG in Liq., Dornach. 

  • Isabelle Theurillat, Praxis des Arbeitsrechts: Ist Art. 333 OR im Insolvenzfall anwendbar?, Chancen und Risiken rechtlicher Neuerungen 2002/2003, S. 30 ff.
  • Michel Pola, Krise und Sanierung: Neues Sanierungsrecht, erschienen in Dürr, David & Lardi, Mauro (Hrsg.): Unternehmensführung und Recht: Regulatorisches Umfeld für KMU, Dike, Zürich/St.Gallen 2015, S. 375 ff. (zusammen mit Philipp Ganzoni und Damien Emmenegger).

Öffentliches Recht

Wir unterstützen die Verwaltung, Behörden und Unternehmen im öffentlichen Recht, beispielsweise in den Bereichen Bau- und Planungswesen, Konzessionen, öffentliche Infrastrukturen und Verkehr sowie Enteignungen.


Bei unserer Beratung legen wir Wert darauf, politischen Abläufen und Zusammenhängen frühzeitig Rechnung zu tragen. Dabei sind wir uns bewusst, dass öffentlich-rechtliche Themen nicht selten die Medien bzw. die Öffentlichkeit interessieren. Gemeinsam mit unseren Mandanten streben wir in solchen Fällen Lösungen an, die den Anforderungen an die «Öffentlichkeitstauglichkeit» Rechnung tragen und praktisch umsetzbar sind. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Kommunikation von rechtlichen Sachverhalten.

  • Ausarbeitung von Verträgen zwischen verschiedenen Gemeinwesen (Bund, Kantone und Gemeinden).
  • Rechtliche Themen bei der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs.
  • Konzessionierung und Angebotsvereinbarungen im öffentlichen Verkehr (Regionaler Personenverkehr RPV, Ortsverkehr OV, Auftragsverkehr AT).
  • Auswirkung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Entwurf des Institutionellen Rahmenvertrags zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Bezug auf Subventionen, welche in der Schweiz ausgerichtet werden.
  • Weitere Beispiele aus unserer Praxis finden Sie in der Rubrik Bau-, Planungs- und Vergaberecht.

Prozessführung

Mit einer kompetenten rechtlichen Beratung, die frühzeitig und insbesondere vor Eintritt möglicher Konflikte beginnt, lassen sich Prozesse in vielen Fällen vermeiden. Wo dies nicht möglich ist und auch aussergerichtliche Verhandlungen nicht erfolgversprechend sind, schützen wir Ihre Interessen vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten. 


Prozesse führen wir dabei nicht nur mit der nötigen Härte, sondern immer auch mit Blick auf Ihre mit dem Prozess verfolgten wirtschaftlichen Ziele. Eine sorgfältige Analyse der Prozesschancen und -risiken, verbunden mit einer klaren Empfehlung, ist bei uns Teil jeder prozessrechtlichen Beratung und Vertretung. Falls die Wahrung Ihrer Interessen die Prozessführung im Ausland erfordert, können Sie auf unser Netzwerk von bewährten Korrespondenzanwälten zählen. 

  • Vertretung eines Vermögensverwalters in einem Retrozessionsprozess.
  • Forderungsklagen wegen Schlecht- bzw. Nichterfüllung von Verträgen sowie  vertraglichem oder ausservertraglichem Schadenersatz; Klage gegen einen Verwaltungsrat wegen aktienrechtlicher Verantwortlichkeit.
  • Wirtschaftsstrafrechtsverfahren.
  • Prozessführung für Investoren zur Wahrung von Aktionärsrechten.
  • Führung von Abrechnungsprozessen für ein Architekturbüro und einen Generalunternehmer.

  • Isabelle Theurillat, Gerichtsstandsgesetz, Chancen und Risiken rechtlicher Neuerungen 2000/2001, S. 41 ff.